Der Kanton Wallis tritt der am 28. Mai 2018 von der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz angenommenen Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten bei.
935.510
Beitrittsdekret zur Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten
vom 11. December 2018
(Stand am 11.12.2018)
Der Grosse Rat des Kantons Wallis
- eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1, 32 Absatz 2 und 42 Absatz 3 der Kantonsverfassung;
- eingesehen den Artikel 42 des Gesetzes über die Organisation der Räte und die Beziehungen zwischen den Gewalten vom 28. März 1996;
- eingesehen die Interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005;
- eingesehen die am 28. Mai 2018 von der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz angenommene Zusatzvereinbarung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten;
- auf Antrag des Staatsrates,
verordnet: