1 Die CCF AG garantiert im Namen des Staates Wallis in Form einer einfachen Bürgschaft die Darlehen, die dem von der Blockierung-Finanzierung begünstigten Einkellerer von einer sich im Wallis angesiedelten Finanzeinrichtung zugestanden wurden.
2 Eine solche Garantie soll dem Begünstigten die Möglichkeit geben, bei seiner Bank ein Darlehen zu einem Vorzugszins zu erhalten.
3 Die Darlehen dürfen ausschliesslich für die Zahlung der Ernte 2013 an die Traubenlieferanten eingesetzt werden.
4 Die CCF AG begrenzt ihre Bürgschaft auf eine Gesamthöhe von zwölf Millionen Liter. Übersteigt das für die Blockierung-Finanzierung gemeldete Gesamtvolumen diese Menge, wird die als Pfand angebotene Weinmenge im Verhältnis zur Einkellerung der Ernte 2013 gemäss der offiziellen Weinlesekontrolle entsprechend reduziert.
5 Die Bürgschaft beträgt für jeden Einkellerer höchstens 60 Prozent des Werts des blockierten Weinlagers, wie dies vom Branchenverband in Artikel 9 festgelegt wurde.
6 Die Garantie bedarf einer einfachen Bürgschaftsurkunde zwischen dem Einkellerer, der Gläubigerbank und der CCF AG im Namen des Staates Wallis.
7 Die Garantie ist degressiv und erlischt spätestens am 15. November 2014 automatisch.