1 Gesundheitsförderung Wallis sowie die Schulärztinnen und Schulärzte und Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte halten sich an die jährlichen Richtlinien zum Vollzug des schulärztlichen Dienstes, die von den zuständigen Departementen gemeinsam herausgegeben werden.
2 Eine Begleitgruppe ist als beratendes Organ zuständig, allfällige Fragen zur Schulgesundheit abzuklären und Empfehlungen auszusprechen. In der Gruppe vertreten sind der Kantonsarzt bzw. die Kantonsärztin sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Walliser Ärzteverbandes, der Vertrauensärztinnen und -ärzten und der Direktion von Gesundheitsförderung Wallis.
3 Die Vertrauensärztin bzw. der Vertrauensarzt hat die Aufgabe, die Schulärztin bzw. den Schularzt in ärztlichen Belangen zu unterstützen. Für jede Kantonsregion wird eine Vertrauensärztin bzw. ein Vertrauensarzt ernannt (Oberwallis, Mittelwallis, Unterwallis).
4 Pflegefachpersonen übernehmen verschiedene Aufgaben im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen, Prävention, Information und Gesundheitserziehung. Grundsätzlich dürfen nur diplomierte Pflegefachpersonen schulärztliche Aufgaben übernehmen.