1 Spülung: Handlung, die dazu dient, die in einer Stauanlage oder in einem Stollen abgelagerten Sedimente mit Wasser wegzuspülen. Sie kann teilweise (Entsandung des Ablasses) oder vollständig (Beseitigung der Sedimente im Becken) erfolgen.
2 Entleerung: Handlung, die dazu dient, das gestaute Wasser für Kontrollen und Arbeiten an den Installationen zu entleeren. Sie dient nicht a priori dem Wegspülen von Sedimenten, kann dies aber zur Folge haben.
3 Nachspülung: Phase einer Handlung, die dazu dient, den betroffenen Wasserlauf nach einer Spülung, Entleerung oder Reinigung auszuwaschen.
4 Reinigung eines Wasserlaufes: Handlung, die dazu dient, einen Wasserlauf von angestautem Material (Anschwemmungen, Sedimente, Holzstämme usw.) zu befreien. Diese Handlung dient namentlich dazu, den Abflussquerschnitt wiederherzustellen und Barrieren zu vermeiden.
5 Reinigung eines Staubeckens: Handlung, die einer Spülung gleichgesetzt wird, insofern Sedimente flussabwärts weggespült werden.
6 Spülung oder Entleerung ohne Sedimente: Wenn die Spülung oder die Entleerung ohne wesentlichen Sedimenttransport verläuft, das heisst, wenn die Sedimentkonzentrationen wesentlich tiefer als die gesetzlichen Normen sind, ist dieser Beschluss nicht anwendbar.