1 Das Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung Lac Noir (Objekt VS273) auf dem Territorium der Gemeinden Nendaz und Isérables wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Der entsprechende Perimeter, unterteilt in einen Schutzbereich A und einen Schutzbereich B, sind dem vorliegenden Entscheid als Plan im Massstab 1:10'000 beigelegt.
2 Der Schutzbereich A umfasst die Steh- und Fliessgewässer, in denen die Amphibien ihren Laich ablegen, sowie die angrenzenden Ufer- und Feuchtbiotope, die ihnen als Rückzugsgebiet dienen oder zu Gunsten der Amphibien aufgewertet werden können. Der Schutzbereich A wird in den Zonennutzungsplänen (ZNP) der betroffenen Gemeinden als "Schutzzone" (Naturschutzzone) gemäss den Artikeln 14 und 17 RPG ausgeschieden und an gut zugänglichen Stellen auf Informationstafeln dargestellt.
3 Der Schutzbereich B umfasst die Lebensräume (Wälder, Moore etc.), in denen sich die Amphibien den grössten Teil des Jahres ausserhalb der Laichzeit aufhalten, sowie die wesentlichsten Wander- und Verbreitungskorridore zwischen diesen unterschiedlichen Lebensräumen. Für diesen Bereich kann im Grundbuch eine Dienstbarkeit eingetragen werden, um die Funktionsfähigkeit des Schutzgebiets sicherzustellen.
4 Der vorliegende Entscheid ist in das Bau- und Zonenreglement (BZR) der betroffenen Gemeinden zu integrieren.