1 Für Aktivitäten, die dem Unterhalt und der Pflege des Biotops oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, kann das Departement, im Einvernehmen mit der Gemeinde, Ausnahmebewilligungen erteilen.
2 Die bestehende Strasse darf befahren werden, aber nur sofern dies zur Bewirtschaftung der Alp Tsan oder für Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten an der Wasserfassung, am Orte genannt La Tine, erforderlich ist.
3 Abweichungen können für Unterhaltsarbeiten an den Alpgebäuden bewilligt werden.
4 Die Jagd und das Fischen sind innerhalb der Grenzen der jeweiligen Gesetzgebung erlaubt.
5 Die Wanderwege, die Teil des genehmigten Wegnetzes sind, werden beibehalten. Sie dürfen aber keinesfalls mit Mountainbikes oder anderen Fahrzeugen befahren werden.
6 Eine neue Wasserfassung kann ausnahmsweise bewilligt werden, unter Einhaltung strenger Auflagen und mit der Einwilligung der Dienststelle für Wald und Landschaft. Eine Bewilligung kommt aber nur in Betracht, wenn es sich um eine Trinkwasserfassung handelt, für die es keine Alternative gibt (d.h. wenn konstanter Trinkwassermangel herrscht und alle anderen möglichen Wasservorkommen bereits ausgeschöpft sind). Falls eine Wasserfassung bewilligt wird, darf diese das Flachmoor "Ar du Tsan" nicht beeinträchtigen (der lokale Wasserhaushalt ist unter allen Umständen aufrechtzuerhalten). Ausserdem sind die Auswirkungen von Bau und Betrieb der Anlagen so gering wie irgend möglich zu halten und bei dennoch auftretenden Beeinträchtigungen Ausgleichsmassnahmen zu treffen.