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Entscheid womit das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) auf Gebiet der Gemeinde Turtmann vollständig verboten wird

vom 06. April 1944
(Stand am 16.04.1944)

Der Staatsrat des Kantons Wallis

  • eingesehen das Gesuch der Gemeinde Turtmann vom 21. März 1944, auf bestimmten Gebieten das Pflücken der Adonis vernalis (Frühlingsteufelsauge) zu verbieten;
  • eingesehen das Gutachten des Kreisforstamtes IV vom 27. März 1944;
  • gestützt auf Artikel 4 des Staatsratsbeschlusses über den Schutz der wildwachsenden Pflanzen vom 3. April 1936;
  • auf Antrag des Forstdepartementes,

entscheidet:

Art. 1

Jegliches Pflücken, Beschädigen und Ausgraben des Frühlingsteufelsauges (Adonis vernalis) ist auf dem ganzen Gebiete der Gemeinde Turtmann verboten.

Art. 2

Zuwiderhandlungen werden gemäss Artikel 7 des vorgenannten Staatsratsentscheids durch das Forstdepartement bestraft.