1 Der Aletschwald als Naturwaldreservat und besonders schützenswerte Landschaft wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Für die genaue Abgrenzung des Schutzgebietes ist der dem Original als integrierender Bestandteil beigelegte Plan im Massstab 1:10'000 massgebend. Die Abgrenzung des Schutzgebietes wird an gut sichtbaren Stellen auf Tafeln dargestellt und liegt bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht auf.
2 Das Schutzgebiet ist im Nutzungsplan der Gemeinde Riederalp gemäss Artikel 17 RPG als Naturschutzzone auszuscheiden.