1 Das vorliegende Reglement legt die verschiedenen Aufträge und Mandate fest, welche durch die Pädagogische Hochschule Wallis (nachfolgend: PH-VS) an externe Auftragnehmer erteilt werden (nachfolgend: die Auftragnehmer).
2 Ein Auftragnehmer wird als extern betrachtet, wenn:
- a. er nicht durch den Staat Wallis angestellt ist, oder
- b. er durch den Staat Wallis angestellt ist, jedoch seinen Auftrag ausserhalb seiner Arbeitszeit, beziehungsweise für die Lehrpersonen ausserhalb deren Unterrichtsstunden erfüllt.
3 Für die bereits durch den Staat Wallis angestellten Auftragnehmer sind die Bestimmungen betreffend die Nebenbeschäftigungen anwendbar.
4 Das vorliegende Reglement legt ebenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen der Aufträge, deren Dauer und die Besoldung der Auftragnehmer fest. Eine Weisung des für Bildung zuständigen Departements (nachfolgend: das Departement) präzisiert diese Punkte sowie die spezifische Terminologie.