1 Der Begriff "Sportarten" gilt für Disziplinen, die vom Bundesamt für Sport (BASPO) und/oder von Swiss Olympic anerkannt werden. Der Staatsrat kann auf Antrag des Amts für Sport ausnahmsweise weitere Sportarten oder sportliche Tätigkeiten anerkennen.
2 Der Begriff "kantonaler Sportverband" umfasst die vom Staat anerkannten kantonalen Sportverbände und Sportföderationen.
3 Der Begriff "Jugend+Sport (J+S)" bezeichnet das Programm zur Sportförderung, das vom Bund, von den Kantonen und von den nationalen Dachverbänden gemeinsam getragen wird. Das Programm richtet sich an Jugendliche von 10 bis 20 Jahren und an Kinder von 5 bis 10 Jahren (unter der Bezeichnung J+S-Kids).
4 Der Begriff "Freiwilligenarbeit" impliziert, dass eine Person oder eine Personengruppe sich ohne Entschädigung zugunsten des Gemeinwesens, eines Verbands, eines Sportvereins, einer Schule oder eines Einzelsportlers engagiert.
5 Unter "Erwachsenensport" wird zusammengefasst, was zum Programm "Erwachsenensport Schweiz" (ESA) gehört, das sich an über 20-Jährige richtet. Diese Bezeichnung gilt ausserdem für alles, was in diesem Rahmen von den anerkannten Partnerorganisationen realisiert wird.
6 Der Begriff "Sport für alle" wird für Sport verwendet, der ausserhalb eines Sportvereins ausgeübt wird. Er umfasst namentlich den Volkssport, den Freizeitsport und den Gesundheitssport.
7 "Behindertensport" will Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer geistigen, sensorischen oder motorischen Behinderung unter Berücksichtigung der Art ihrer Behinderung Zugang zu Sport und Bewegung ermöglichen.
8 "Spitzensport" bezeichnet den Leistungssport, der sich durch Spitzenleistungen auszeichnet und einen Athleten auf ein hohes Wettkampfniveau oder gar bis zu einer Profikarriere bringen kann.
9 Ein "Nachwuchssportler" ist ein besonders talentierter junger Sportler, dessen Potenzial vom kantonalen oder nationalen Sportverband anerkannt wird.
10 "Breitensport" umfasst die sportliche Betätigung aller Personen, die ihren Sport im Rahmen eines kantonalen oder nationalen Sportverbands ausüben und diesen nicht gewinnorientiert betreiben.
11 Das Verb "begünstigen" wird dann verwendet, wenn von Seiten des Staates Unterstützung verlangt wird und dieser die Unterstützung im Rahmen seiner Mittel erbringen kann.
12 Das Verb "bestärken" wird dann verwendet, wenn die öffentlichen Instanzen in Aktion treten, um potenzielle Partner zur Lancierung von Projekten zu motivieren.
13 Das Verb "fördern" wird dann verwendet, wenn der Staat aktiv ein Projekt aus dem Bereich Sport entwickeln oder zum Erfolg führen will.
14 Das Verb "unterstützen" wird dann verwendet, wenn der Staat und/oder eine Institution im Rahmen ihrer Mittel Dienstleistungen anbieten und/oder finanzielle Hilfe leisten können.
15 "Nachhaltige Entwicklung" konkretisiert sich durch eine verantwortungsvolle Sportpolitik beziehungsweise ein verantwortungsvolles Sportmanagement, die auf allen Stufen der Planung, Umsetzung und Benutzung von Anlagen, Veranstaltungen und Material, das Wohl von Menschen und den Schutz/die Aufwertung der Umwelt in den Vordergrund stellen.
16 Der "freiwillige Schulsport" umfasst sämtliche sportlichen Aktivitäten, die im Auftrag der Gemeindebehörden von einer oder von mehreren Schulen organisiert werden und nicht in der Stundentafel der Schule enthalten sind.