Die Einschreibegebühr für die Maturitätsprüfung beträgt 200 Franken.
413.114
Beschluss über die Festsetzung der Einschreibegebühren ür die Diplom- und Maturitätsprüfungen
vom 02. October 1970
(Stand am 12.07.1991)
Der Staatsrat des Kantons Wallis
- eingesehen Artikel 5 des Reglements betreffend die Maturitätsprüfungen der Bildungsanstalten deren Maturitätszeugnisse vom Kanton Wallis anerkannt sind vom 23. Februar 1968;
- eingesehen Artikel 13 des Reglements der Handelsschulen des Kantons Wallis vom 27. Juni 1967;
- eingesehen Artikel 2 des Dekretes über die Festsetzung der Gebührentarife für Verwaltungsakte vom 18. November 1966;
- auf Antrag des Erziehungsdepartementes,
beschliesst:
1 Die Einschreibegebühr für die Handelsdiplom-Prüfungen beträgt 100 Franken.
2 Dieser Beschluss tritt ab sofort in Kraft. Er ersetzt die diesbezüglichen Beschlüsse des Staatsrates vom 13. Juni 1949 und 23. März 1965.