1 Zum Vorbereitungskurs zugelassen sind Kandidatinnen und Kandidaten, die ein eidgenössisches Berufsmaturitätszeugnis oder ein gesamtschweizerisch anerkanntes Fachmaturitätszeugnis erworben haben.
2 Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Ablauf der Anmeldefrist noch kein Berufsmaturitätszeugnis oder Fachmaturitätszeugnis vorweisen können, werden unter Vorbehalt des nachträglichen Nachweises des erforderlichen Ausweises zugelassen.
3 Die Zulassungen werden bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Plätze "sur Dossier" validiert.
4 Die Anzahl Plätze ist im Prinzip auf 25 pro Klasse beschränkt.
5 Das für Bildung zuständige Departement (nachfolgend: das Departement genannt) kann, falls notwendig, zusätzliche Zulassungsbedingungen festlegen.
6 Kandidatinnen und Kandidaten, die die Ergänzungsprüfung der SMK zweimal nicht bestanden haben (endgültiges Nichtbestehen), werden nicht zugelassen.