1 Die Berufsmaturität umfasst eine berufliche Grundbildung, zertifiziert durch ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (nachstehend: EFZ), und eine erweiterte Allgemeinbildung. Sie fördert das selbstständige Lernen und eine offene Haltung für den Erwerb von neuem Wissen und die Verknüpfung von erworbenen Wissen und allgemeinen und beruflichen Erfahrungen. Sie hat so zum Ziel, die Fach-, Selbst- und Sozialkompetenz der Absolvierenden zu steigern und deren berufliche Mobilität und Flexibilität zu fördern.
2 Wer eine eidgenössische Berufsmaturität erworben hat, erfüllt die Voraussetzungen für die Ausübung einer komplexen Tätigkeit, die erhöhte Anforderungen stellt, und ist imstande, seine Verantwortung gegenüber sich selbst, den Mitmenschen, der Gesellschaft, der Wirtschaft und der Natur wahrzunehmen.
3 Wer eine eidgenössische Berufsmaturität erworben hat, ist insbesondere befähigt, ein Fachhochschulstudium aufzunehmen und sich dabei auf anspruchsvolle Aufgaben in Wirtschaft und Gesellschaft vorzubereiten.
4 Der eidgenössische Berufsmaturitätsausweis ist ein Diplom, das nach einer Ausbildung verliehen wird, deren Bildungsgang vom zuständigen Departement des Staates Wallis (nachstehend: das Departement) bewilligt und vom Bund anerkannt wurde.