1 Die Struktur der OS und der dort vermittelte Unterricht soll es den Jugendlichen erlauben, schrittweise einen Ausbildungsgang zu wählen und das Berufswahlprojekt umzusetzen, welches ihren Fähigkeiten und Interessen am ehesten entspricht, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitswelt.
2 Den Jugendlichen wird - in der Regel von der Klassenlehrperson - Berufswahlunterricht erteilt. Im Unterricht lernen sie die verschiedenen Berufsprofile kennen, wie sie die Arbeitswelt fordert, und entdecken die verschiedenen Ausbildungsgänge und Laufbahnmöglichkeiten.
3 Die Jugendlichen haben eine Bezugslehrperson, grundsätzlich die Klassenlehrperson, die sie in der Berufswahl unterstützt, um ihre Berufsideen mit der Realität zu vergleichen oder wenn sie nachweislich auf Hilfe angewiesen sind.
4 Die Jugendlichen erstellen in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, den Eltern und falls nötig mit der Beratungsperson in der Mitte des zweiten OS-Jahres eine Bilanz ihrer Berufswahl.
5 Das für die Bildung zuständige Departement (nachfolgend: das Departement) erlässt Weisungen zu den Massnahmen betreffend der Berufswahl in der OS.