1 Diese Vereinbarung hat zum Zweck, in Anwendung der Interkantonalen Vereinbarung vom 14. Juni 2007 über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Schweizer Vereinbarung) den Westschweizer Bildungsraum zu errichten und zu stärken. Sie regelt zudem die spezifischen Koordinationsbereiche der Interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins (CIIP).
2 Die Mitgliedskantone der CIIP achten darauf, ihr Handeln mit den Tätigkeiten des Bundes und der übrigen Kantone zu koordinieren.