1 Die Grundlage der Subventionierung ist das vom Departement anerkannte Raumprogramm.
2 Die Bau, Erweiterungs- oder Renovationsarbeiten an Schulanlagen, Bibliotheken und Turnhallen werden aufgrund ihrer effektiven Kosten, jedoch höchstens auf Basis eines Pauschalbetrags pro Einheit subventioniert.
3 Die Einheit umfasst die Fläche eines Unterrichtszimmer von 72 Quadratmetern und die dazu gehörigen Nebenflächen (Zirkulationsfläche, Garderoben, sanitäre Einrichtungen usw.) von ungefähr 36 Quadratmetern, das heisst insgesamt 108 Quadratmeter.
3bis Der Pauschalbetrag pro Einheit beträgt 400'000 Franken, Wert per 1. April 2018 für die BKP 2 und 3. Dieser Betrag wird zwei Mal jährlich nach dem Schweizerischen Baukostenindex festgelegt. 4 Bei Räumlichkeiten mit einer Fläche von weniger als 72 Quadratmetern wird der pauschale Betrag pro Einheit proportional reduziert.
4 Für Räume, deren Fläche kleiner als 72 Quadratmeter ist, wird der pauschaule Betrag pro Einheit anteilmässig reduziert.
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6 Die DIB kontrolliert periodisch (mindestens alle 5 Jahre, das erste Mal im Jahr 2010) die Übereinstimmung des Pauschalbetrages pro Einheit mit den wirklichen Baukosten, indem es sich auf die Schlussabrechnungen von neueren Gebäuden stützt. Bei Abänderungen beschliesst der Staatsrat auf Antrag des Departements die vorzunehmenden Anpassungen.