1 Für die Behandlung aktueller Fragen, welche den Kanton betreffen, wird am letzten Tag jeder Session eine Fragestunde abgehalten.
2 Die Fragen müssen bis zum ersten Sessionstag um zehn Uhr in knapper Fassung und ohne Begründung elektronisch eingereicht werden. Sie dürfen sich nur mit einem einzigen Gegenstand befassen.
3 Die Fragen werden vor Sitzungsbeginn den Abgeordneten ausgeteilt und nicht mündlich vorgetragen.
4 Alle Abgeordneten erhalten die schriftliche Antwort des Staatsrates in elektronischer Form spätestens am letzten Sessionstag um 11 Uhr. Der Vertreter des Staatsrates antwortet kurz darauf. Auf Fragen zum gleichen Thema kann eine globale Antwort gegeben werden.
5 Die Diskussion wird nicht eröffnet, aber der Fragesteller hat das Recht, einmal kurz das Wort zu ergreifen, um infolge der Antwort des Vertreters des Staatsrates und falls die Informationen als unbefriedigend erachtet werden, materielle Berichtigungen anzubringen.
6 Das Büro des Grossen Rates ist beauftragt, eine ausgewogene Behandlung der Fragen zu organisieren.