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143.102

Beschluss betreffend den Ausweis zum Bezug von Einheimischbilletten

vom 16. November 1994
(Stand am 01.12.1994)

Der Staatsrat des Kantons Wallis

  • eingesehen die Bundesratsverordnung über die Tarifanpassung vom 17. Juli 1964;
  • eingesehen die Schaffung eines Ausweises für den Bezug von Einheimischbilletten durch das Bundesamt für Verkehr;
  • auf Antrag des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements,

beschliesst:

Art. 1

Die Gemeinde ist berechtigt nachfolgende Gebühren zu erheben:

  1. a. Ausstellung eines Ausweises für Einheimische
  2. b. jährliche Verlängerung der Wohnsitzbestätigung
Art. 2

Die festgelegten Gebühren für die alten Identitätskarten oder Wohnsitzausweise für Ausländer bleiben bis zu deren Verfall anwendbar.

Art. 3

Der vorliegende Beschluss tritt am 1. Dezember 1994 in Kraft.