Die Vorschüsse und Verpflichtungen für Spezialfinanzierungen der Gemeinde Bister werden nicht verzinst.
610.100
Reglement über die Verzinsung von Spezialfinanzierungen (SpezFinR)
vom 26. November 2025
(Stand am 17.12.2025)
Die Urversammlung der Munizipalgemeinde Bister,
- eingesehen Art. 67 Abs. 2 der Verordnung über die Finanzen und den Finanzhaushalt der Gemeinden (VFFHGem) vom 11. Dezember 2013,
- auf Antrag des Gemeinderates,
beschliesst:
Das vorliegende Reglement tritt nach Annahme durch die Urversammlung in Kraft.