1 Dieses Gesetz soll:
- a. den Menschen, die Tiere und die Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnologie schützen;
- b. dem Wohl des Menschen, der Tiere und der Umwelt bei der Anwendung der Gentechnologie dienen.
2 Es soll dabei insbesondere:
- a. die Gesundheit und Sicherheit des Menschen, der Tiere und der Umwelt schützen;
- b. die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens dauerhaft erhalten;
- c. die Achtung der Würde der Kreatur gewährleisten;
- d. die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen;
- e. die Täuschung über Erzeugnisse verhindern;
- f. die Information der Öffentlichkeit fördern;
- g. der Bedeutung der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Gentechnologie für Mensch, Tier und Umwelt Rechnung tragen.