Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sind insbesondere:
- a.
Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle, wie:
- 1. Wärmedämmung von Böden, Wänden, Dächern und Decken gegen Aussenklima, unbeheizte Räume oder Erdreich,
- 2. Ersatz von Fenstern durch energetisch bessere Fenster als vorbestehend,
- 3. Anbringen von Fugendichtungen,
- 4. Einrichten von unbeheizten Windfängen,
- 5. Ersatz von Jalousieläden, Rolläden;
- b.
Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen, wie z. B:
- 1. Ersatz des Wärmeerzeugers, ausgenommen ist der Ersatz durch ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen,
- 2. Ersatz von Wassererwärmern, ausgenommen der Ersatz von Durchlauferhitzern durch zentrale Wassererwärmer,
- 3. Anschluss an eine Fernwärmeversorgung,
- 4. Einbau von Wärmepumpen, Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien[*],
- 5.
Einbau und Ersatz von Installationen, die in erster Linie der rationellen Energienutzung dienen, wie:
- – Regelungen, thermostatische Heizkörperventile, Umwälzpumpen, Ventilatoren,
- – Wärmedämmungen von Leitungen, Armaturen oder des Heizkessels,
- – Messeinrichtungen zur Verbrauchserfassung und zur Betriebsoptimierung,
- – Installationen im Zusammenhang mit der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung;
- 6. Kaminsanierung im Zusammenhang mit dem Ersatz eines Wärmeerzeugers,
- 7. Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme, z. B. bei Lüftungs- und Klimaanlagen;
- c. Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte;
- d. Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch, wie Kochherden, Backöfen, Kühlschränken, Tiefkühlern, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Beleuchtungsanlagen usw., die im Gebäudewert eingeschlossen sind.