Diese Verordnung legt die Ansätze fest, nach denen die Gebühren für die Dienstleistungen der Schweizerischen Nationalbibliothek und aller ihr angegliederten Institutionen bemessen werden. Die einzelnen Gebühren sind im Anhang ersichtlich.
SR 432.219.1
Verordnung des EDI vom 15. August 2018 über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek (GebV-EDI-NBib) (GebV-EDI-NBib)
vom 15. August 2018
(Stand am 01.10.2018)
432.219.1
Verordnung des EDI über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek
(GebV-EDI-NBib)
vom 15. August 2018 (Stand am 1. Oktober 2018)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 6 der Verordnung vom 1. Oktober 2018[*] über die Gebühren
der Schweizerischen Nationalbibliothek,
verordnet:
Die Verordnung des EDI vom 17. Januar 2007[*] über die Gebühren der Schweizerischen Nationalbibliothek wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.