Beschluss vom 25. Januar 2019 der Vertragsparteien bezüglich des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
0.961.367.1
AS 2020 6733
Originaltext
Beschluss der Vertragsparteien bezüglich des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
Abgeschlossen am 25. Januar 2019
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 1. Januar 2021
(Stand am 1. Januar 2021)
Die Vertreter
der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
und
des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland,
zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung[*] («das Abkommen»),
Geschehen zu Davos, am 25. Januar 2019.