Briefwechsel vom 22. April 2008 zwischen der Schweiz und Japan über die Teilung eingezogener Vermögenswerte und das Gegenrecht
0.955.146.31
AS 2008 2539
Briefwechsel vom 22. April 2008 zwischen der Schweiz und Japan über die Teilung eingezogener Vermögenswerte und das Gegenrecht
In Kraft getreten am 22. April 2008
(Stand am 22. April 2008)
ÜbersetzungÜbersetzung des englischen Originaltextes.
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang der von heute datierenden Note Ihrer Exzellenz zu bestätigen, welche lautet wie folgt:
Weiter habe ich die Ehre, vorzuschlagen, dass diese Note und die Antwortnote Ihrer Exzellenz, welche diese Abmachung namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bestätigt, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum der Antwortnote Ihrer Exzellenz in Kraft treten wird.»
Ich habe weiter die Ehre, namens der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft die vorgenannte Abmachung zu bestätigen und stimme überein, dass die Note Ihrer Exzellenz und diese Antwortnote eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen darstellt, welche am Datum dieser Antwortnote in Kraft tritt.
Ich benutze auch diesen Anlass, um Ihre Exzellenz meiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Botschafter Paul Seger
Direktor