Vereinbarung durch Notenaustausch vom 23. Februar und 5. März 1999 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs im Bereiche von Messestandbau- und Montagearbeiten
0.823.291.361
AS 2000 2664
Vereinbarung
durch Notenaustausch vom 23. Februar und 5. März 1999
zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
über die Erleichterung des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs im Bereiche von Messestandbau- und
Montagearbeiten
In Kraft getreten am 5. März 1999
(Stand am 5. März 1999)
Originaltext
Herr Botschafter
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihrer Note vom 23. Februar 1999 zu bestätigen, welche folgenden Inhalt hat:
Falls sich die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit den unter den Nummern 1 bis 11 gemachten Vorschlägen einverstanden erklärt, werden diese Note und die das Einverständnis der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Ausdruck bringende Antwortnote Eurer Exzellenz eine Vereinbarung zwischen unseren beiden Regierungen bilden, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.»
Ich habe die Ehre, Ihnen im Namen des Schweizerischen Bundesrates mitzuteilen, dass dieser mit dem Vorstehenden einverstanden ist.
Ihre Note vom 23. Februar 1999 und diese Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland, welche am heutigen Tag in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.