SR 0.814.021.1

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, vom 29. Juni 1990

vom 29. June 1990
(Stand am 19.11.2021)

0.814.021.1

 AS 1993 1078; BBl 1991 IV 229

Übersetzung

Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Angenommen in London am 29. Juni 1990 an der zweiten Tagung der Vertragsparteien
Von der Bundesversammlung genehmigt am 3. Juni 1992[*]
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 16. September 1992
In Kraft getreten für die Schweiz am 15. Dezember 1992

(Stand am 19. November 2021)

Art. 1 Änderung
Art. 2 Inkrafttreten

1. Diese Änderung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft, sofern mindestens zwanzig Ratifikations‑, Annahme- oder Genehmigungsurkunden zu der Änderung von Staaten oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegt sind, die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, sind. Ist diese Bedingung bis zu dem genannten Tag nicht erfüllt, so tritt die Änderung am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem sie erfüllt worden ist.

2. Für die Zwecke des Absatzes 1 zählt eine von einer Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration hinterlegte Urkunde nicht als zusätzliche Urkunde zu den von den Mitgliedstaaten der betreffenden Organisation hinterlegten Urkunden.

3. Nach Inkrafttreten dieser Änderung gemäss Absatz 1 tritt sie für jede andere Vertragspartei des Protokolls am neunzigsten Tag nach dem Zeitpunkt der Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde in Kraft.