Briefwechsel vom 18. April 1979/10. Januar 1980 zwischen der Schweiz und Spanien betreffend das Erteilen von Konzessionen für Funkamateure
0.784.403.332
AS 1990 1992
Briefwechsel vom 18. April 1979/10. Januar 1980 zwischen der Schweiz und Spanien betreffend das Erteilen von Konzessionen für Funkamateure
In Kraft getreten am 25. Januar 1980
(Stand am 25. Januar 1980)
Übersetzung[*]
Herr Botschafter,
Ich beehre mich, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, dass der Bundesrat den Wortlaut Ihres Briefes gutheisst, wobei es sich versteht, dass Ziffer 4 des Gegenseitigkeitsabkommens den Vertragsparteien nicht das Recht gibt, die Angehörigen des anderen Landes weniger entgegenkommend als ihre eigenen Angehörigen zu behandeln.
Ihr Brief stellt also, zusammen mit der vorliegenden Antwort, ein Abkommen zwischen unseren beiden Regierungen dar, das fünfzehn Tage nach dem Datum des vorliegenden Briefes, d.h. am 25. Januar 1980, in Kraft tritt.
Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.