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SR 0.748.131.934.922.2

Notenaustausch vom 16. Januar 1985 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Rechtsstellung der Frachthalle im Flughafen Basel-Mülhausen

vom 16. January 1985
(Stand am 16.01.1985)

0.748.131.934.922.2

AS 1985246

Notenaustausch vom 16. Januar 1985 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Rechtsstellung der Frachthalle im Flughafen Basel-Mülhausen

In Kraft getreten am 16. Januar 1985

ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung

Das Ministerium beehrt sich, der Botschaft mitzuteilen, dass die französische Regierung den Bestimmungen dieser Vereinbarung und dem Vorschlag der Botschaft bezüglich ihres Inkrafttretens zustimmt.

Unter diesen Bedingungen bilden die vorerwähnte Note der Botschaft und diese Note gemäss Artikel 1 Absätze 3 und 4 des Abkommens vom 28. September 1960 die Übereinkunft zwischen den beiden Regierungen betreffend das Statut der «F.L.F.» genannten Frachthalle des Flughafens Basel-Mülhausen.

Diese Vereinbarung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft.

Das Ministerium benützt die Gelegenheit, um die Schweizerische Botschaft erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.