SR 0.748.131.934.922.1
Notenaustausch vom 12. August 1982 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Rechtsstellung der Frachthalle im Flughafen Basel-Mülhausen
vom 12. August 1982
(Stand am 12.08.1982)
0.748.131.934.922.1
AS 1982 1649
Notenaustausch vom 12. August 1982 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Rechtsstellung der Frachthalle im Flughafen Basel-Mülhausen
In Kraft getreten am 12. August 1982
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
- Diese Vereinbarung betrifft das auf dem beigefügten Plan rot-blau gestreift auf grünem Grund eingezeichnete Erdgeschoss der im gemeinsamen Sektor des Flughafens liegenden Frachthalle ‹FLF› mit dem angrenzenden Parkplatz für Lastwagen (jedoch ohne den Parkplatz für Anhänger und dessen Verlängerung, die den Zugang zum Untergeschoss gestattet).
- In dieser Halle üben die französischen und die schweizerischen Zolldienste ihre Einfuhr- und Ausfuhrabfertigungen nach den für nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen geltenden Grundsätzen aus.
- Sie unterstützen sich bei der Ausübung ihres Dienstes soweit als möglich, um den Ablauf der beidseitigen Kontrollen zu regeln und jedes Wegschaffen von Waren zu verhindern.
- Die Regionalzolldirektion in Mülhausen einerseits und die Direktion des 1. schweizerischen Zollkreises in Basel anderseits regeln gemeinsam die Einzelheiten im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden.
- Diese Vereinbarung bildet eine Ergänzung zu den Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Frankreich vom 26. März 1971[*] und 17. Oktober 1977 über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen und die Begrenzung der Sektoren im Flughafen Basel-Mülhausen.
- Wenn der Bundesrat diesen Änderungen zustimmt, werden diese Note und diejenige, welche die Botschaft dem Ministerium als Antwort zustellen wird, gemäss Artikel 1 Absätze 3 und 4 des Abkommens vom 28. September 1960[*], die Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen über die Rechtsstellung der Frachthalle ‹FLF› im Flughafen Basel-Mülhausen bilden.
- Das Ministerium schlägt vor, dass diese Vereinbarung am 12. August 1982 in Kraft tritt.
- Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten benützt diesen Anlass, um die Schweizerische Botschaft seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.»