Diese Vereinbarung soll so lange in Kraft bleiben, wie das vorgenannte Abkommen, vorausgesetzt indessen, dass jeder an dieser Vereinbarung beteiligte Vertragsstaat dieselbe auf ein Jahr durch Mitteilung an die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika kündigen kann, welche alle andern Vertragsstaaten über eine solche Mitteilung und Kündigung sofort unterrichten soll.
Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Transit internationaler Luftverkehrslinien
0.748.111.2
BS 13 649
Übersetzung
Vereinbarung über den Transit internationaler Luftverkehrslinien
Abgeschlossen in Chicago am 7. Dezember 1944
Unterzeichnet und angenommen von der Schweiz am 6. Juli 1945
In Kraft getreten für die Schweiz am 6. Juli 1945
(Stand am 18. Januar 2024)
Die Staaten, welche als Mitglieder der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation diese Vereinbarung über den Transit internationaler Luftverkehrslinien
unterzeichnen und annehmen, erklären:
Bis zum Inkrafttreten des vorgenannten Abkommens sollen hier alle Verweisungen auf es mit Ausnahme der in Art. II, 2. Abschnitt, und Art. V enthaltenen, als Verweisungen auf die Provisorische Vereinbarung über die Internationale Zivilluftfahrt, abgeschlossen in Chicago am 7. Dezember 1944, gelten; und Verweisungen auf die Internationale Zivilluftfahrtsorganisation, die Versammlung und den Rat sollen als jeweilige Verweisungen auf die Provisorische Organisation der internationalen Zivilluftfahrt, die Interimsversammlung und den Interimsrat gelten.
Für die Anwendung dieser Vereinbarung soll «Gebiet» wie in Art. 2 des vorgenannten Abkommens verstanden sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten an der auf den 1. November 1944 nach Chicago einberufenen Konferenz für internationale Zivilluftfahrt haben ihre Unterschriften dieser Vereinbarung beigefügt in der Meinung, dass die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu dem frühest möglichen Zeitpunkt durch jede der Regierungen, in deren Namen die Vereinbarung unterzeichnet worden ist, unterrichtet werden soll, ob die Unterschrift in deren Namen eine Annahme der Vereinbarung durch diese Regierung und eine bindende Verpflichtung begründe.Jeder Mitgliedstaat der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation kann die vorliegende Vereinbarung als eine bindende Verpflichtung annehmen durch Mitteilung ihrer Annahme an die Regierung der Vereinigten Staaten, und diese Annahme soll rechtswirksam werden auf den Zeitpunkt des Empfangs dieser Mitteilung durch die vorgenannte Regierung.Diese Vereinbarung soll zwischen den Vertragsstaaten mit ihrer Annahme durch jeden von ihnen in Kraft treten. Hierauf soll die Vereinbarung gegenüber jedem andern Staat als bindend gelten, welcher ihre Annahme der Regierung der Vereinigten Staaten mitteilt, und zwar auf den Zeitpunkt des Empfangs der Annahmeerklärung durch die vorgenannte Regierung. Die Regierung der Vereinigten Staaten soll alle Staaten, welche die Vereinbarung unterzeichnet oder angenommen haben werden, über den Zeitpunkt aller Annahmen derselben und über den Zeitpunkt des Inkrafttretens für jeden annehmenden Staat benachrichtigen.