Notenaustausch vom 6. Februar 1980 über die Erweiterung des Geltungsbereiches der Vereinbarung vom 17. Dezember 1975 zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei über den internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein
0.741.619.514.74
AS 1980 248
Notenaustausch vom 6. Februar 1980 über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Vereinbarung vom 17. Dezember 1975 zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei über den internationalen Personen‑ und Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein Mit Briefwechsel vom 24. Febr. 1994 mit der Tschechischen Republik und Notenaustausch vom 13. Okt./25. Nov. 1994 mit der Slowakei wurde die Weitergeltung dieses Notenaustausches zwischen der Schweiz und den genannten Staaten bestätigt.
(Stand am 6. Februar 1980)
Mit Notenaustausch vom 6. Februar 1980 zwischen der Schweizerischen Botschaft in Prag und dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik ist die Geltung der Vereinbarung vorn 17. Dezember 1975[*] zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über den internationalen Personen‑ und Güterverkehr auf der Strasse auf das Fürstentum Liechtenstein erweitert worden, solange dieser Staat durch einen Zollanschlussvertrag[*] mit der Schweiz verbunden ist.