Briefwechsel vom 17. Juli 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Prince Edward Island über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen
0.741.531.923.23
AS 20042439
Briefwechsel vom 17. Juli 2001 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und der kanadischen Provinz Prince Edward Island über den prüfungsfreien Umtausch von Führerausweisen
In Kraft getreten am 17. Juli 2001 (Stand am 11. Mai 2004)
ÜbersetzungÜbersetzung des englischen Originaltextes.
Herr Botschafter,
Als Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten der Provinz Prince Edward Island darf ich Sie von unserem Beschluss in Kenntnis setzen, dass ein in der Schweiz ausgestellter Führerausweis für bestimmte Kategorien gegen einen Ausweis gleichwertiger Kategorien, der nach den Bestimmungen des Prince Edward Island Highway Traffic Act erteilt wurde, umgetauscht werden kann.
Personen, die in unserer Provinz einen Wohnsitz begründen, können ihren Schweizer Ausweis der Kategorie B oder höher gegen den «Grundausweis» Kategorie 5 von Prince Edward Island umtauschen. Personen, deren Ausweis das Führen von Motorrädern gestattet, erhalten zum Führerausweis der Kategorie 5 zusätzlich die Kategorie 6, welche zum Führen von Motorrädern berechtigt.
Bei Inhaberinnen und Inhabern eines gültigen Schweizer Führerausweises der Kategorie B oder höher und/oder eines Schweizer Ausweises zum Führen von Motorrädern wird auf die theoretische und praktische Führerprüfungen verzichtet.
Diese Bestimmungen über den Umtausch von Führerausweisen gelten unter der Bedingung, dass die Schweiz ihrerseits bereit ist, Personen aus Prince Edward Island, die ihren Wohnsitz in der Schweiz begründen, gegen Vorlage eines Führerausweises von Prince Edward Island der Kategorie 5 oder höher ohne vorherige Führerprüfungen einen Schweizer Ausweis der Kategorie B zu erteilen. Inhaberinnen und Inhaber von Ausweisen von Prince Edward Island, die den Vermerk Kategorie 6 tragen, haben Anspruch auf einen Schweizer Ausweis der Kategorie A ohne vorherige Führerprüfung.
Zum Zeichen Ihres Einverständnisses mit diesen Bedingungen wollen Sie bitte ein Exemplar dieses Briefes unterzeichnen und es im beigefügten Umschlag an nachstehende Adresse senden:
Zur Kenntnis genommen und einverstanden:
Urs Ziswiler, Schweizerischer Botschafter, Ottawa