Notenaustausch vom 25. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland betreffend die Durchführung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978/15. Februar 1980/25. Juli 1986 über den radiologischen Notfallschutz
0.732.321.361
AS 1988 781
Notenaustausch vom 25. Juli 1986 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland betreffend die Durchführung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978/15. Februar 1980/25. Juli 1986 über den radiologischen Notfallschutz
In Kraft getreten am 25. März 1988
Originaltext
Die Botschaft beehrt sich, das Einverständnis des Schweizerischen Bundesrates mit Vorstehendem bekanntzugeben. Damit bilden die vorerwähnte Note des Auswärtigen Amtes und diese Note eine Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung der Vereinbarung vom 31. Mai 1978/15. Februar 1980/25. Juli 1986 über den radiologischen Notfallschutz, die mit gleichem Datum wie die Änderung der Vereinbarung über den radiologischen Notfallschutz vom 25. Juli 1986 in Kraft tritt.
Die Schweizerische Botschaft benützt diese Gelegenheit, das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.