Vereinbarung vom 31. Mai 1978 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den radiologischen Notfallschutz
0.732.321.36
AS 1979 312
Originaltext
Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den radiologischen Notfallschutz
Abgeschlossen am 31. Mai 1978
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 10. Januar 1979
Der Schweizerische Bundesrat
und
die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
in der Meinung,
dass als Ursache der Emission erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe in die Luft und in Gewässer Unfälle beim Transport von radioaktiven Stoffen oder in der Nuklearindustrie oder sonstige Vorkommnisse im Zusammenhang mit nuklearem Material in Frage kommen können,
dass radioaktive Stoffe mit der Luft und den Gewässern verfrachtet werden,
dass bei der Verfrachtung erheblicher Mengen radioaktiver Stoffe über die Landesgrenze auch Einwohner des Nachbarlandes gefährdet werden können,
Geschehen zu Bonn am 3 1. Mai 1978 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.