SR 0.632.293.671
Liste der Konzessionen, die das Vereinigte Königreich von Grossbritannien der Schweiz gewährt (mit Briefwechsel)
vom 09. March 1959
(Stand am 09.03.1959)
0.632.293.671
AS 1959 1919; BBl 1959 I 739
Liste der Konzessionen, die das Vereinigte Königreich von Grossbritannien der Schweiz gewährt
Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch
Von der Bundesversammlung genehmigt am 10. Juni 1959[*]
(Stand am 9. März 1959)
Abschnitt A – Mutterland
- Fruchtpektin, anderes als Citruspektin, in Pulverform
- Ramiegarne, weder Seide noch synthetische oder
künstliche Fasern enthaltend
- Ramiegarne, weder Seide noch synthetische oder
künstliche Fasern enthaltend
- Geflechte und Zierwaren am Stück gewichtsmässig mehr als 50 % Monofile oder Streifen der Nrn. 51.01 und 51.02 enthaltend
- Natürliche oder künstliche Schleifrohstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf Papier in rechtwinkligen Bogen oder Streifen
- Bolzen, Muttern, Bolzenenden, Stellschrauben, Stiftschrauben und andere Metallschrauben, mit einem Höchstgewindedurchmesser von nicht über 9/32 Zoll und im Werte von über £ 16 per cwt
- Bolzen, Muttern (einschliesslich Bolzenenden und Stiftschrauben) und Schrauben (andere als Holzschrauben), mit einem Höchstgewindedurchmesser von nicht über 9/32 Zoll
- Fräser für Zahnradhobelmaschinen, ausgenommen Diamantwerkzeuge oder Werkzeuge, die aus irgendeiner gesinterten Wolframkarbidzubereitung oder
anderen Karbidzubereitung bestehen
- Abgasturbogebläse für Kolbenmotoren mit interner
Verbrennung, nicht für Motorfahrzeuge bestimmt;
deren Teile
- Ölabscheider und sonstige Maschinen zum Trennen von Sediment oder flüssigen Bestandteilen von Flüssigkeiten vorwiegend mittels Zentrifugalkraft, mit Ausnahme von Rahmabscheidern
- Schneeschleuderaggregate (ohne Motor)
- Maschinen für die Herstellung von Kartonschachteln:
- Schlitz- und Stanzpressen für Kartonbogen
- Spulmaschinen
- Flachstangenstrickmaschinen, ausgenommen Strumpfwirkmaschinen und Kettenstrickmaschinen:
- a) mit Kraftantrieb
- b) andere
- Maillons zur Herstellung von Drahtlitzen für
Webstühle
- Teile von Webstühlen
- Maschinen zum Ausrüsten von Textilwaren
- Maschinen zum Bedrucken von Textilien
- Projektionsapparate für Stehbilder, ausgenommen photographische Vergrösserungs- und Verkleinerungsapparate sowie Apparate nur verwendbar für die Projektion von Diapositiven und Glasbildern
- Instrumente mit optischen Elementen, ausgenommen Instrumente, deren optisches Element für die
Beobachtung einer Teilung oder für andere untergeordnete Funktionen dient –
- Telemeter
Geodätische Instrumente (einschliesslich photogrammetrische Instrumente):
- Theodoliten und Phototheodoliten
(ausgenommen
Kinotheodoliten)
Distanzmesser
Kippregeln
Durchgangsinstrumente
Handnivellierinstrumente mit Gradbogen
Nivellierinstrumente mit festem Fernrohr
und Libelle unter dem Fernrohr
Nivellierinstrumente
Photogrammetrische Auswertegeräte
- Theodoliten und Phototheodoliten
Briefwechsel zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 26. Februar 1959 folgenden Inhalts zu bestätigen:
- «Ich habe die Ehre, auf die bilateralen Tarifkonzessionen Bezug zu nehmen, welche zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich in den Zollverhandlungen im Zusammenhang mit dem provisorischen Beitritt der Schweiz zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen[*] ausgetauscht wurden.
- Für den Fall, dass zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich die Verpflichtungen aus dem Abkommen[*] zu irgendeinem Zeitpunkt keine Anwendung mehr finden sollten, beehre ich mich, Ihnen vorzuschlagen, dass die unter ihnen im Rahmen des Abkommens ausgetauschten bilateralen Tarifkonzessionen von jenem Zeitpunkt an für weitere sechs Monate in Kraft bleiben sollen, wie wenn das Abkommen weiterhin gelten würde, sofern sich die beiden Regierungen nicht auf ein anderes Vorgehen einigen.
- Falls der Inhalt von Absatz 2 dieser Note für die Regierung des Vereinigten Königreichs annehmbar ist, schlage ich vor, die zwischen unseren beiden Regierungen in dieser Sache getroffene Vereinbarung als durch diese Note und Ihre gleichlautende Antwort ausdrücklich verurkundet zu betrachten.»