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SR 0.632.290.14

Briefwechsel vom 29. und 30. Juni 1967 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über verschiedene Zollkonzessionen

vom 30. June 1967
(Stand am 25.11.1987)

0.632.290.14

AS 1967 1947

Briefwechsel vom 29./30. Juni 1967 zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über verschiedene Zollkonzessionen

Vom Bundesrat genehmigt am 22. Dezember 1967[*]

(Stand am 25. November 1987)

Herr Präsident,

Es freut mich, Ihnen mein Einverständnis mit dem Vorstehenden bestätigen zu können.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Herr Botschafter,

Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Herr Botschafter,

Ich bin in der Lage, im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mein Einverständnis mit dem Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.

Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Herr Präsident,

Unter Bezugnahme auf die Besprechungen, die zwischen den beiden Delegationen über die Veterinärgebühr stattgefunden haben, beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Schweiz in autonomer Weise bis spätestens 1. Januar 1968 die Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasserfischen (Pos. ex 0301.14), auf gefrorenen Filets von Meerfischen (Pos. ex 0301.20) und auf Fischkonserven und ‑zubereitungen der Position 1604.24 von 13.– Franken auf 10.– Franken herabsetzen wird.

Ich kann Ihnen des weitern bestätigen, dass die Schweiz bereit ist, mit der EWG in Konsultation zu treten für den Fall, dass die Schweiz eine Erhöhung der Gebühr auf den erwähnten Positionen in Kraft setzen sollte.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Herr Botschafter,

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 29. Juni 1967 betreffend die autonome Herabsetzung der Veterinärgebühr auf gefrorenen Filets von Süsswasser‑ und Meerfischen und auf Fischkonserven zu bestätigen.

Ich habe von dieser Mitteilung Kenntnis genommen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Herr Botschafter,

Bezugnehmend auf die Besprechungen zwischen unseren beiden Delegationen betreffend die Einfuhrregelung für gewisse Milchprodukte in der EWG beehre ich mich, Ihnen zu bestätigen, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft spätestens ab 1. August 1967 auf die in der Beilage aufgeführten Produkte autonom die dort umschriebene Einfuhrregelung anwenden wird.

Es versteht sich, dass diese Regelung seitens der Wirtschaftsgemeinschaft geändert werden kann, sobald die ihr zugrundeliegenden Elemente eine Änderung erfahren sollten.

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch bereit, mit der Schweiz Konsultationen aufzunehmen oder auf ein Konsultationsgesuch einzutreten, falls sich zufolge dieser Änderung eine Anpassung der Einfuhrpreise für die in der Beilage erwähnten Schmelzkäse als notwendig erweisen sollte.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.