Zollabkommen vom 26. Juni 1962 mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
0.632.290.12
AS 1962 1654; BBl 1962 II 517
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Zollabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
vom 26. Juni 1962
Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. Dezember 1962[*]
In Kraft getreten am 1. Januar 1963[*]
(Stand am 1. Januar 1963)
Zollverhandlungen 1960/61
Genf, den 26. Juni 1962
Die Delegation der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Delegation der Schweiz setzen hiermit den Exekutivsekretär davon in Kenntnis, dass sie am heutigen Tag ihre bilateralen Verhandlungen abgeschlossen haben. Demgemäss übermitteln sie in der Beilage zwei Exemplare der zwei Listen der Konzessionen, über welche eine Verständigung erzielt wurde.