Notenaustausch vom 11./28. September 1989 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen bei Basel/Saint-Louis-Autobahn
0.631.252.934.954.9
AS 1989 2302
Notenaustausch vom 11./28. September 1989 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen bei Basel/Saint‑Louis‑Autobahn Im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 des Abk. vom 28. Sept. 1960 ( SR 0.631.252.934.95 ) zwischen der Schweiz und Frankreich wird die gemäss der vorliegenden Vereinbarung auf französischem Gebiet gelegene Zone der Gemeinde Basel‑Stadt zugeordnet.
In Kraft getreten am 1. November 1989
(Stand am 1. November 1989)
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Die Schweizerische Botschaft bezeugt dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang seiner Note vom 11. September 1989 betreffend die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen auf französischem Hoheitsgebiet in Saint‑Louis und auf schweizerischem Hoheitsgebiet in Basel zwischen den Grenzsteinen Nrn. 8 und 10, die folgenden Wortlaut hat, zu bestätigen:
- a) von der französischen Zollverwaltung: Zollamt Saint‑Louis Bâle Autoroute;
- b) von der schweizerischen Zollverwaltung: GZA Basel/Saint-LouisAutobahn.
- a. einen von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benützten Sektor, der wie folgt begrenzt ist:
- unter Ausschluss
- b. einen den schweizerischen Bediensteten vorbehaltenen Sektor bestehend aus:
- – der gemeinsam benützte Sektor grün gefärbt ist;
- – derjenige Teil, der vom gemeinsam benützten Sektor ausgenommen ist, schwarz gefärbt ist;
- – die den französischen Bediensteten vorbehaltenen Lokale blau gefärbt sind;
- – die den schweizerischen Bediensteten vorbehaltenen Lokale rot gefärbt sind;
- – Vereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz vom 9. November 1981 über die Entschädigung für die Benützung der Büros der nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen;
- – Zusatzvereinbarung zwischen Frankreich und der Schweiz vom
10. November 1981 über die Entschädigungen für die Benützung der
Büros der nebeneinanderliegenden Grenzabfertigungsstellen
(Finanzierung der Strassenplattform).