Notenaustausch vom 5. September 1991/9. Januar 1992 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen bei Vallorbe-le-Creux/La Ferrière-sous-Jougne
0.631.252.934.952.8
AS 1992 2066
Notenaustausch vom 5. September 1991/9. Januar 1992 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen bei Vallorbe‑le‑Creux/La Ferrière‑sous‑Jougne Im Sinne von Art. 4 Ziff. 1 des Abk. vom 28. Sept. 1960 zwischen der Schweiz und Frankreich ( SR 0.631.252.934.95 ) wird die gemäss der vorliegenden Vereinbarung auf schweizerischem Gebiet gelegene Zone der Gemeinde Vallorbe zugeordnet.
In Kraft getreten am 1. März 1992
(Stand am 1. März 1992)
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Die Schweizerische Botschaft bezeugt dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ihre Hochachtung und beehrt sich, den Empfang der Note vom 5. September 1991 anzuzeigen, die folgenden Wortlaut hat:
- 1. a) Die Direktion des V. schweizerischen Zollkreises in Lausanne und die französische Regionaldirektion in Besançon legen nach Anhören anderer interessierter Verwaltungen im gegenseitigen Einvernehmen die Einzelheiten fest.
- b) Das gleiche gilt in bezug auf die in der gemeinsamen Zone zu errichtenden Zollinstallationen (Dienstlokale, Brückenwaage, Revisionshalle, Entladungsrampe usw.).