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SR 0.362.380.048

Notenaustausch vom 31. März 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2011/148/EU zur Änderung der Entscheidung 2008/456/EG mit Durchführungsbestimmungen zum Aussengrenzenfonds (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

vom 31. March 2011
(Stand am 31.03.2011)

0.362.380.048

 AS 2011 1709

Notenaustausch vom 31. März 2011 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme des Beschlusses 2011/148/EU zur Änderung der Entscheidung 2008/456/EG mit Durchführungsbestimmungen zum Aussengrenzenfonds

(Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

In Kraft getreten am 31. März 2011

(Stand am 31. März 2011)

ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Dieser Beschluss wurde der Schweiz unter der Nummer K(2011) 1160 endgültig notifiziert.

Gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a zweiter Satz des Schengen-Assoziierungsabkommens informiert die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union das Generalsekretariat der Europäischen Kommission, dass die Schweiz den Inhalt des Rechtsakts, welcher der Notifikation der Kommission beigelegt und Teil dieser Antwortnote ist, akzeptiert und in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umsetzen wird.

Gemäss Artikel 7 Absatz 3 des Schengen-Assoziierungsabkommens begründen die Notifikation der Europäischen Kommission vom 3. März 2011 und diese Antwortnote Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und bilden somit ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

Dieses Abkommen tritt am Datum dieser Antwortnote in Kraft. Gekündigt werden kann das Abkommen unter den Bedingungen, die in den Artikeln 7 und 17 des Schengen-Assoziierungsabkommens aufgeführt sind.

Eine Kopie dieser Note wird dem Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union, Generaldirektion H, Justiz und Inneres, Brüssel, übermittelt.

Die Mission der Schweiz bei der Europäischen Union benützt die Gelegenheit, um das Generalsekretariat der Europäischen Kommission ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.