Briefwechsel vom 14. Juli 1972/31. Januar 1974 über die Anwendung des schweizerisch-britischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1880, zwischen der Schweiz und den Fidschi
0.353.934.3
AS 1974 603
Briefwechsel vom 14. Juli 1972/31. Januar 1974 über die Anwendung des schweizerisch‑britischen Auslieferungsvertrags vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und den Fidschi
In Kraft getreten mit Wirkung ab 10. Oktober 1970
(Stand am 10. Oktober 1970)
Übersetzung
Herr Ministerpräsident,
Ich beehre mich, Sie wissen zu lassen, dass Ihr Vorschlag das Einverständnis der schweizerischen Behörden findet. Ihr Brief und die vorliegende Antwort bilden somit eine Vereinbarung zwischen unsern beiden Regierungen, gemäss welcher der Auslieferungsvertrag vom 26. November 1880 zwischen der Schweiz und Grossbritannien, ergänzt durch die Zusatzabkommen vom 29. Juni 1904 und 19. Dezember 1934, vom 10. Oktober 1970 an zwischen der Schweiz und den Fidschi weiterhin in Kraft bleibt.
Ausserdem kann ich die Zusicherung geben, dass die schweizerischen Behörden – ihm Rahmen des Gegenrechts – weder die Auslieferung fordern noch Massnahmen zur Auslieferung treffen werden in bezug auf Personen, die sich auf Grund einer Einladung der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Fidschi aufhalten, und dies während einer im Verhältnis zur Einladung stehenden vernünftigen Zeitspanne.
Ich versichere Sie, Herr Ministerpräsident, meiner ausgezeichneten Hochachtung.