Briefwechsel vom 24. Februar/11. März 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die französischen Überseegebiete Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis-et-Futuna sowie auf die Gebietskörperschaften Mayotte und Saint-Pierre-et-Miquelon
0.351.934.93
AS 19932408
Briefwechsel vom 24. Februar/11. März 1993 zwischen der Schweiz und Frankreich über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen auf die französischen Überseegebiete Französisch‑Polynesien, Neukaledonien und Wallis‑et‑Futuna sowie auf die Gebietskörperschaften Mayotte und Saint‑Pierre‑et‑Miquelon
In Kraft getreten am 1. Juni 1993
(Stand am 1. Juni 1993)
Übersetzung
Sehr geehrter Herr Botschafter
Ich habe die Ehre, Ihrer Exzellenz zur Kenntnis zu bringen, dass der Schweizerische Bundesrat dem Wortlaut Ihres Briefes seine Zustimmung erteilt hat; letzterer bildet somit zusammen mit der vorliegenden Antwort ein am 1. Juni 1993 in Kraft tretendes Abkommen zwischen den beiden Regierungen.
Ich bestätige des weitern, dass die Schweiz hinsichtlich der obenerwähnten Überseegebiete und Gebietskörperschaften ihre bei der Ratifikation des Übereinkommens angebrachten Vorbehalte und abgegebenen Erklärungen aufrechterhält.
Ich versichere Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, meiner vorzüglichen Hochachtung.