Erklärung vom 29. Oktober 1926 zwischen der Schweiz und Estland über die gegenseitige Anwendung der Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht
0.274.187.721
BS 12 297; BBl 1926 II 913
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
Erklärung zwischen der Schweiz und Estland über die gegenseitige Anwendung der Haager Übereinkunft betreffend Zivilprozessrecht
Abgegeben am 29. Oktober 1926
Von der Bundesversammlung genehmigt am 2. April 1927[*]
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 24. Mai 1927
In Kraft getreten am 24. Mai 1927
(Stand am 24. Mai 1927)
In der Absicht, den Rechtsverkehr zwischen
der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Estland mit Bezug auf mehrere Fragen zu regeln, geben die Unterzeichneten, von ihren Regierungen gehörig bevollmächtigt, im gemeinsamen Einverständnis
folgende Erklärung ab:
Die gegenwärtige Erklärung soll ratifiziert werden, und die Ratifikationsurkunden sollen in Berlin ausgetauscht werden. Die Erklärung tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und soll nach Kündigung, die jederzeit zulässig ist, noch sechs Monate in Kraft bleiben.