Briefwechsel vom 3. März/3. Mai 1977 über die Anwendung, zwischen der Schweiz und den Bahamas, des schweizerisch-britischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 über Zivilprozessrecht
0.274.181.651
AS 1977 905
Briefwechsel vom 3. März/3. Mai 1977 über die Anwendung, zwischen der Schweiz und den Bahamas, des schweizerisch‑britischen Abkommens vom 3. Dezember 1937 über Zivilprozessrecht
In Kraft getreten am 3. Mai 1977
(Stand am 3. Mai 1977)
Übersetzung
Herr Minister,
Am 3. März 1977 haben Sie mir einen Brief folgenden Inhalts zukommen lassen[*]
Ich beehre mich, Sie wissen zu lassen, dass Ihr Vorschlag das Einverständnis der schweizerischen Behörden findet. Infolgedessen bilden Ihr Brief und die vorliegende Antwort eine Vereinbarung zwischen unsern beiden Regierungen, nach der das Abkommen vom 3. Dezember 1937 zwischen der Schweiz und Grossbritannien über Zivilprozessrecht weiterhin zwischen der Schweiz und dem Commonwealth der Bahamas in Kraft bleibt.
Ich versichere Sie, Herr Minister, meiner ausgezeichneten Hochachtung.