SR 0.274.181.364
Erklärung vom 8./28. November 1899 zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum
vom 28. November 1899
(Stand am 01.01.1900)
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0.274.181.364
Originaltext
Erklärung zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reiche betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den beiderseitigen Gerichtsbehörden und den Administrativbehörden für gewerbliches Eigentum
Abgegeben am 8./28. November 1899
In Kraft getreten am 1. Januar 1900