Schlussakte der Genfer Konferenz zur Vereinheitlichung des Checkrechts vom 19. März 1931
0.221.555.4
BS 11 926; BBl 1931 II 341
ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. Die deutsche Übersetzung wurde von Deutschland, Österreich und der Schweiz gemeinsam festgelegt.
Schlussakte der Genfer Konferenz zur Vereinheitlichung des Checkrechts
Unterzeichnet in Genf am 19. März 1931
(Stand am 19. März 1931)
Die Regierungen Deutschlands, Österreichs, Belgiens, des Vereinigten Königreichs von Grossbritannien und Nordirland, Dänemarks, der Freien Stadt Danzig,
Ecuadors, Spaniens, Finnlands, Frankreichs, Griechenlands, Ungarns, Italiens, Japans, Lettlands, Luxemburgs, Mexikos, Monacos, Norwegens, der Niederlande, Perus, Polens, Portugals, Rumäniens, Schwedens, der Schweiz,
der Tschechoslowakei, der Türkei, Venezuelas und Jugoslawiens,
haben die Einladung vom 14. Juni 1929, an einer internationalen Konferenz zur Vereinheitlichung des Wechsel- und Checkrechts (zweite Session) teilzunehmen, angenommen, die an sie gestützt auf einen Beschluss des Völkerbundsrats ergangen war, und in der Folge zu ihren Delegierten, technischen Beratern und Sekretären ernannt:
(Es folgen die Namen der Delegierten, technischen Berater und Sekretäre)
Die Konferenz hat ferner die folgenden Wünsche geäussert: