Briefwechsel vom 13. Dezember 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV)
0.192.122.818.111
AS 20053593
Briefwechsel vom 13. Dezember 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV)
In Kraft getreten am 13. Dezember 2004
(Stand am 13. Dezember 2004)
Übersetzung[*]
Herr Direktor
Im Namen des Globalen Fonds stimme ich den in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen zu. Ihr Brief und meine vorliegende Antwort bilden infolgedessen ein Abkommen auf dem Wege des Briefwechsels, welches an diesem Tag in Kraft tritt. Es kann durch die eine oder die andere Partei, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, mit Wirkung ab dem ersten Tag eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Ich versichere Sie, Herr Direktor, meiner ausgezeichneten Hochachtung.