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SR 0.192.122.632.131

Briefwechsel vom 31. August 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) über den Status der internationalen Beamtenschweizerischer Nationalität hinsichtlich der Schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV)

vom 31. August 2004
(Stand am 31.08.2004)

0.192.122.632.131

 AS 20051503

Briefwechsel vom 31. August 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO und ALV)

In Kraft getreten am 31. August 2004

(Stand am 31. August 2004)

Übersetzung[*]

Herr Botschafter

Im Namen der Agentur stimme ich den in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen zu. Ihr Brief und meine vorliegende Antwort bilden infolgedessen ein Abkommen, welches an diesem Tag in Kraft tritt. Es kann beiderseits, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten, mit Wirkung ab dem ersten Tag eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

Ich versichere Sie, Herr Botschafter, meiner ausgezeichneten Hochachtung.