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SR 0.192.120.241.1

Ergänzender Briefwechsel vom 1./15. Juni 1984 zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz

vom 15. June 1984
(Stand am 18.06.1984)

0.192.120.241.1

AS 1984 872

Ergänzender Briefwechsel vom 1./15. Juni 1984

zwischen dem Eidgenössischen Departement
für auswärtige Angelegenheiten und der Organisation
der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz

In Kraft getreten am 18. Juni 1984

(Stand am 18. Juni 1984)

ÜbersetzungDer Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.

Herr Bundesrat,

Pierre Aubert»

Im Namen der Organisation nehme ich die in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen an. Folglich bilden Ihr Brief und mein Schreiben ein Abkommen, welches am 18. Juni 1984, dem Datum der Verlegung des Internationalen Erziehungsamtes in seine neuen Räumlichkeiten, in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Amadou‑Mahtar M’Bow