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SR 0.142.114.182

Notenaustausch vom 7. August 1990 zwischen der Schweiz und Ungarn über die gegenseitige Aufhebungen der Visumpflicht

vom 07. August 1990
(Stand am 19.06.1997)

(Stand am 8. April 2003)0.142.114.182

[*]AS AS

0.142.114.182

Notenaustausch vom 7. August 1990 zwischen der Schweiz und Ungarn über die gegenseitige Aufhebung der Visumpflicht

In Kraft getreten am 22. August 1990

(Stand am 8. April 2003)

Originaltext

Die Botschaft beehrt sich, das Einverständnis des Schweizerischen Bundesrates mit den vorstehenden Bestimmungen bekanntzugeben. Damit bilden die Note des Aussenministeriums der Republik Ungarn vom 7. August 1990 und die Antwort die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Ungarn.

Diese Vereinbarung tritt am 15. Tag nach Erhalt der Antwortnote in Kraft. Sie kann jederzeit unter Einhalt einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist der anderen Seite auf diplomatischem Wege zu notifizieren.

Die Schweizerische Botschaft benützt auch diesen Anlass, das Aussenministerium der Republik Ungarn erneut ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.